Lebensdaten
1857 – 1936
Geburtsort
Haynau (Schlesien)
Sterbeort
Bad Saarow (Mark Brandenburg)
Beruf/Funktion
Reichskanzler
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 119059584 | OGND | VIAF: 112418335
Namensvarianten
  • Michaelis, Georg
  • Michaelis, Georgius
  • Michaelis, Gregor

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Zitierweise

Michaelis, Georg, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119059584.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Paul (1828–66), Richter, zuletzt Appellationsger.rat in Frankfurt/Oder, S d. Carl Friedrich (1788–1849), Oberlandesger.rat in Glogau, u. d. Wilhelmine Schaar (1803–55);
    M Henriette (1833–1900), T d. Carl v. Tschirschky-Boegendorff (1802–33), Lt., freier Prediger d. Gichtelianer, u. d. Amalie v. Hahn verw. Salemon (1797–1860);
    B Hans (1855–1910), Gen.major, Gerhard (1863–1934), Dr. phil., Geh. Reg.rat, Provinzialschulrat, Walter (1866–1953), ev. Theol., Doz. in Bethel;
    Guben 1891 Margarete (1869–1958), T d. Friedrich Wilhelm Schmidt (1842–1903) aus Berlin, GKR, Tuchfabr. in Guben, u. d. Emma Zuschke;
    7 K, u. a. Wilhelm (* 1900), Dr. iur., Oberstadtdir. in Recklinghausen;
    N Karl (* 1900), Prof. d. Rechte in Göttingen, Gottfried (* 1904), Dr. phil., Oberstudiendir. in Bielefeld.

  • Biographie

    M., der einer Juristenfamilie entstammte, wuchs zusammen mit sechs Geschwistern in Frankfurt/Oder auf; 1866 starb sein Vater an der Cholera. Nach dem Abitur 1876 studierte er Rechtswissenschaft in Breslau, Leipzig und Würzburg. 1879 legte er in Breslau das 1. Staatsexamen ab und begann seine Referendarzeit in Frankfurt/Oder. Hier leistete er auch seinen Militärdienst ab (Leutnant d. R., 1917 Oberleutnant d. R.). Während seiner anschließenden Referendarzeit bei der Staatsanwaltschaft in Berlin wurde er nach bestandenem 2. Staatsexamen 1884 in Göttingen ohne Vorlage einer Dissertation zum Dr. iur. promoviert. Der Erwerb dieses Titels war die Voraussetzung für eine ihm angebotene Lehrtätigkeit an der „Schule deutscher Rechtswissenschaften“ in Tokio. Dort lehrte er 1885-89 auf Einladung der japan. Regierung Staats- und Verwaltungsrecht für Verwaltungsbeamte. Die ostasiat. Kultur und der Buddhismus beeindruckten M. nachhaltig. Nach seiner Rückkehr nahm er seine Tätigkeit als unbesoldeter Assessor bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht II in Berlin wieder auf und war anschließend als „ständiger Hilfsarbeiter“ der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Guben beschäftigt.

    In den folgenden zwei Jahrzehnten stieg M. in der administrativen Hierarchie rasch auf, nachdem er sich nach einer Versetzung an die Staatsanwaltschaft in Schneidemühl mit Erfolg um die Übernahme in den inneren Verwaltungsdienst bemüht hatte. Seit 1892 Regierungsrat im Regierungspräsidium in Trier und seit 1895 in Arnsberg, wurde er in den ihm fremden preuß. Westprovinzen nicht heimisch. 1897 zum Oberregierungsrat („der bei weitem jüngste in der allgemeinen Staatsverwaltung“, wie M. später festhielt) und Leiter der Schulabteilung in Arnsberg befördert, wurde er 1900 stellvertretender Regierungspräsident in Liegnitz. Dort kam er mit der Gemeinschaftsbewegung in der ev. Landeskirche in Berührung, von der er seit seiner „Bekehrung“ (so beschrieb er dieses Erlebnis) geprägt blieb. In der Folge hielt er sich von allen Formen gesellschaftlichen Lebens fern. 1902 zum Oberpräsidialrat und Stellvertreter des Oberpräsidenten in Breslau befördert, erwarb er sich den Ruf eines fähigen Beamten altpreuß. Schule. Nach dem Hochwasser 1908 wurde er Staatskommissar für die Ausführung des „Odergesetzes“ (Hochwasserschutz im Odertal mit Nebenflüssen). M. hat im Rückblick die in Breslau verbrachten Jahre unter Oberpräsident Robert Gf. Zedlitz und Trützschler als die „köstlichsten“ seiner amtlichen Laufbahn bezeichnet. Mit seiner Berufung zum Unterstaatssekretär im preuß. Finanzministerium kehrte er 1909 wieder nach Berlin zurück. Dort lernte er gleichzeitig, als stimmführender Vertreter des Fürstentums Waldeck und Pyrmont im Bundesrat, auch die legislative Arbeit an der Reichsgesetzgebung kennen.

    Nach Kriegsausbruch 1914 erhielt M. schwierige Aufgaben übertragen: zunächst den Vorsitz im Aufsichtsrat einer Kriegsgetreide-Gesellschaft. Sie wuchs rasch auf 860 Angestellte an und war für Ankauf, Lagerung, Vermahlung sowie Verkauf des Brotgetreides verantwortlich; 1915 ging sie in einer Reichsbehörde (Reichsgetreidestelle) auf. M. wurde zum Organisator der staatlichen Lebensmittelversorgung im 1. Weltkrieg. Am 4.3.1915 übernahm er die Leitung der Reichsgetreidestelle als Reichskommissar mit erweiterten Vollmachten zur Beschlagnahme und Zwangsverwaltung von Getreide. Nach seinem späteren Urteil (1931) hat er „mehrere Jahre lang“ die Ernährung von „Volk und Heer“ gesichert und „die feindliche Hungerblockade bekämpft“. Ende 1916 beriet M. die österr.-ungar. und die türk. Regierung bei der Kriegsorganisation der Ernährung. Anfang 1917 wurde er zum preuß. Staatskommissar (Staatssekretär) für Volksernährung ernannt. Der Berliner Journalist Erich Dombrowski|beschrieb ihn folgendermaßen: „Ein kleines, eingetrocknetes Männchen. Ein Gesicht wie ein Papagei … Die Venus ist aus Schaum geboren, M. aus Aktenstaub.“ Drei Wochen später lautete das wiederum sehr abfällige Urteil: „Ein besserer Kanzleirat, der gern den Caesar spielen möchte.“ M. bewährte sich auch in der neuen Position bei der Verteilung des Mangels. Dabei erwarb er sich das Vertrauen des Ersten Generalquartiermeisters der Obersten Heeresleitung (OHL), Erich Ludendorff.

    Seine Ernennung zum Reichskanzler und preuß. Ministerpräsidenten am 14.7.1917 kam für M. genauso überraschend wie für die Öffentlichkeit. Er war nicht der Kandidat der Obersten Heeresleitung (OHL) gewesen, die ihn jedoch sofort akzeptierte, zumal damit der Reichstag als Kanzlermacher ausgeschaltet blieb. M. ist offensichtlich vom „Adjutanten“ des Vizekanzlers Karl Helfferich, Magnus Frhr. v. Braun, lanciert worden. Bereits wenige Wochen später jedoch zeigte sich Braun über den Arbeitsstil des Reichskanzlers (er kümmere sich „etwas zu viel um kleine Sachen“) und dessen politisch-parlamentarische Hilflosigkeit erschüttert. Theodor Heuss hat später (1963) in seinen „Erinnerungen 1905-1933“ von einem „Verlegenheitsgriff in das preuß. Ministerialbeamtentum“ gesprochen. Die mangelnde Eignung von M. für das ihm übertragene Amt zeigte seine Äußerung, er sei „bisher als gewöhnlicher Zeitgenosse neben dem Wagen der großen Politik hergelaufen“ und habe sich nur aus Zeitungen auf dem laufenden zu halten gesucht. Auch Kaiser Wilhelm II. hatte diesen ersten nichtadligen Reichskanzler vorher nicht gekannt.

    Unmittelbar nach seinem Amtsantritt wurde M. mit der Forderung der neu formierten Mehrheit des Reichstags (SPD, Fortschrittliche Volkspartei, Zentrum) vom 19.7.1917 nach einem Frieden der Verständigung „ohne Annexionen“ konfrontiert. Er akzeptierte zunächst die Formel, entwertete sie jedoch durch den Vorbehalt „wie ich sie auffasse“. Dadurch wurde er unglaubwürdig, zumal er eine eigene politische Konzeption nicht zu entwickeln vermochte. Vergleichbar undeutlich war auch die Antwort des Reichskanzlers auf die Friedensnote Papst Benedikts XV. vom 1.8.1917 an alle kriegführenden Staaten, denn sie vermied die von der Kurie erhoffte klare Aussage über eine ungeschmälerte Wiederherstellung des von deutschen Truppen besetzten Belgien. Allerdings trifft der erstmals 1919 von Matthias Erzberger erhobene Vorwurf nicht zu, M. habe aus konfessionellen Motiven – 1917 jährte sich zum 400. Mal Luthers Protest von Wittenberg – die päpstliche Friedensvermittlung sabotiert.

    Als preuß. Ministerpräsident sah sich M. nicht in der Lage, die von Wilhelm II. bereits akzeptierte Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts gegen die OHL und die preuß. Konservativen durchzusetzen. Erneute Kritik von Reichstagsabgeordneten zog er sich zu, als er vorschnell die Verantwortung für eine Matrosenmeuterei führenden Abgeordneten der USPD zuschob und dadurch die Gefahr einer Spaltung der neuen Reichstagsmehrheit heraufbeschwor. Auch unterstützte M. nicht die Forderung nach Einführung des parlamentarischen Regierungssystems.

    Seit Anfang Oktober 1917, nach dem Wiederzusammentritt des Reichstags, wurde die baldige Ablösung des Kanzlers erwartet. Dessen Versuch, zwar das Kanzleramt aufzugeben, nicht aber das des preuß. Ministerpräsidenten, scheiterte. Auf das am 31.10.1917 eingereichte Rücktrittsgesuch erhielt er am folgenden Tag seine Entlassung. Das Angebot seines Nachfolgers, Georg Gf. v. Hertling, ein Reichsressort zu übernehmen, lehnte M. ab. Den Winter 1917/18 verbrachte er im Harz, bevor er zum Oberpräsidenten der Provinz Pommern ernannt wurde und dieses Amt am 1. April in Stettin antrat. Hier erlebte M. die Niederlage des Reiches und arbeitete zunächst mit den regionalen Arbeiter- und Soldatenräten zusammen. Deren radikalere Elemente erreichten dann, daß er von der preuß. Revolutionsregierung in Berlin am 31.3.1919 entlassen wurde. M. trat der Deutschnationalen Volkspartei bei.

    Von Saarow aus, wo er sich 1912 einen „Sommersitz“ gebaut hatte, widmete sich M. seiner prot. Glaubensgemeinschaft – auch als Mitglied der Generalsynode und des Kirchenrats der Altpreuß. Union – und der von ihm seit 1913 geleiteten, ihr nahestehenden Deutschen Christlichen Studentenvereinigung. Er leitete auch den Vorstand des Studentenwerks Berlin. 1922 nahm M. an einer Konferenz des in 40 Staaten vertretenen Christlichen Studenten-Weltbundes in Peking teil. Dort nutzte er die Gelegenheit nicht nur zu Ausführungen über die Notlage der deutschen Studenten, sondern auch, um „vor aller Welt“ von der „Wahrheit und der Lüge über Deutschland zu zeugen“, wie er in seinem Bericht über diese Reise („Weltreisegedanken“) 1923 formulierte. Dabei verstand er unter „Lüge“ die Zielsetzung Frankreichs, den mit dem Friedensvertrag von Versailles erstrebten „wirtschaftlichen Sieg“ über das Reich zu verschleiern. – M. war ein tatkräftig|zupackender, fähiger Beamter altpreuß.-konservativen Zuschnitts und von pietistisch geprägter Sozialgesinnung. Die Anforderungen seiner nur dreieinhalb Monate währenden Reichskanzlerschaft 1917 überforderten jedoch diesen unpolitischen Beamten.

  • Werke

    Weitere W Für Staat u. Volk, Eine Lebensgesch., 1921, ²1922 (P). – Nachlaß. Koblenz, Bundesarchiv.

  • Literatur

    J. Fischart (= E. Dombrowski), Das alte u. d. neue System, 1919, S. 228-37;
    R. v. Valentini, Kaiser u. Kabinettschef, dargest. v. B. Schwertfeger, 1931;
    Der Interfraktionelle Ausschuß 1917/18, I, bearb. v. E. Matthias u. R. Morsey, 1959;
    M. Frhr. v. Braun, Weg durch vier Zeitepochen, 1964;
    W. Steglich, Die Friedenspol. d. Mittelmächte 1917/18, I, 1964;
    P. Gf. v. Kielmansegg, Dtld. u. d. 1. Weltkrieg, 1968, ²1980;
    E. Deuerlein, Dt. Kanzler v. Bismarck bis Hitler, 1968, S. 174-92, 496 f. (P);
    F. v. Berg als Chef d. Geh. Zivilkab. 1918, Erinnerungen aus seinem Nachlaß, bearb. v. H. Potthoff, 1971;
    D. Hein, G. M. (1857-1936), in: Die dt. Kanzler v. Bismarck bis Schmidt, hrsg. v. W. v. Sternburg, 1985, S. 115-21 (P);
    R. Morsey, in: Persönlichkeiten d. Verwaltung 1648-1945, hrsg. v. K. Jeserich u. H. Neuhaus, 1991, S. 273-75 (P);
    Rhdb. (P); – Zur Genealogie: G. Michaelis, Die Vorfahren d. Reichskanzlers G. M., in: Genealogie 18, 1986, S. 337-54 (P).

  • Autor/in

    Rudolf Morsey
  • Zitierweise

    Morsey, Rudolf, "Michaelis, Georg" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 432-434 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119059584.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA