Lebensdaten
erwähnt 1270, gestorben 1292
Sterbeort
Brünn
Beruf/Funktion
Bischof von Breslau ; Domherr in Breslau ; Kustos
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 138621659 | OGND | VIAF: 90892847
Namensvarianten
  • Thomas
  • Thomas von Breslau
  • Thomas Goslawitz
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Zitierweise

Thomas II., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138621659.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. poln.-schles. Adelsfam. d. Zaremba;
    V Boguslaus v. Strehlen (erw. 1228–64), comes, Kastellan v. Ritschen u. Nimptsch;
    M N. N., T d. Pribislaus Goslawitz (erw. 1202–42), comes, zuletzt Kastellan v. Lebus;
    Om Thomas (I.) (erw. 1220–68), Bf. v. B. (s. NDB 26);
    B Boguslaus (erw. 1248–68), miles, Kämmerer, Radozlaus (erw. 1264–68), Schw Boguchuala;
    N Nikolaus (erw. vor 1264–96), Domherr in B., Domkustos (1281–96); Verwandte Ianusius v. Pogarell (erw. 1216–60), Domherr in B., Gerlach v. Pogarell (erw. 1223–73/75), Domherr in B., 1267 Domscholaster, 1271–73 Dompropst, Konrad Goslawitz (erw. 1248–76), Domherr in B., 1263–76 Domkantor, Dompropst in Gnesen, Peter (erw. 1257–65), Domherr in B., 1258–59 bfl. Kanzler, Peter (erw. 1283–89), Domherr in B.

  • Biographie

    Der sicherlich von seinem Onkel Thomas (I.) in das Domkapitel beförderte, kanonistisch geschulte T. wird 1250 erstmals als Breslauer Domherr genannt. 1264–68 war er Archidiakon von Oppeln, 1268–70 Domkustos. Bevor er am 20. 7. 1270 gewählt wurde, hatte nach dem Tod Bf. Thomas’ I. 1268 der Hzg. von Breslau und zugleich Ebf. von Salzburg, Wladislaus (1237–70), als erwählter Breslauer Bischof das Bistum geleitet und zu dessen Ungunsten die landesherrlichen Rechte wieder gestärkt. T., der die Politik seines Onkels fortsetzte und sich wie dieser auf seine Verwandten im Domkapitel stützte, steuerte dem sofort entgegen. In der Frage des einbehaltenen Zehnts und des Neubruchzehnts mußten die Herzöge Heinrich IV. von Breslau (reg. 1270–90) 1271, Boleslaus II. von Liegnitz (reg. 1242–78) und nach der Exkommunikation auch Konrad I. von Glogau (reg. 1249–74) 1272 nachgeben. Grundsätzlicher und systematischer war jedoch der sog. „Große Kirchenstreit“ (1282–87), in dem sich T. am kanonischen Recht orientierte und die Immunität der Kirche sowie ihrer Besitzungen durchsetzen wollte, Hzg. Heinrich jedoch an der landesherrlichen Gewalt über die Kirche festhielt. 1276 erging ein erster, befristeter Schiedsspruch zugunsten des Herzogs, wogegen jener eines päpstlichen Legaten von 1282 die Auffassung des Bischofs für verbindlich erklärte. Heinrich lehnte diesen Spruch ab und appellierte 1284 nach Rom; zugleich lud er T. vor Gericht, da die Kirche im Bistumsland Neisse-Ottmachau Siedler im Grenzwald angesiedelt und somit landesherrliche Rechte usurpiert hatte. T. erschien nicht vor Gericht, so daß dem Herzog die 65 angelegten Dörfer zugesprochen wurden. Dieser ließ die|Dörfer und das Bistumsland in dem die Bevölkerung und auch die Geistlichkeit spaltenden Streit besetzen und die Anhänger des Bischofs vertreiben, worauf T. mit Exkommunikation und Interdikt antwortete und zum Herzog von Oppeln floh. 1287 kam es in Ratibor zur Aussöhnung, bei der T. wohl die Oberhoheit des Herzogs über die Dörfer anerkannte und alle Kirchenstrafen aufhob, worauf Heinrich ihm die Dörfer schenkte. Zugleich stifteten T. das Kollegiatstift zum hl. Thomas von Canterbury in Ratibor und Heinrich die Kollegiatkirche zum hl. Kreuz in Breslau. Der eigentliche Konflikt um die Freiheit der Kirche endete erst, als Hzg. Heinrich auf dem Sterbebett der Breslauer Kirche die Immunität zugestand sowie die beschränkte Landeshoheit im Bistumsland. Damit waren die territorialen und rechtlichen Voraussetzungen für den Aufstieg des Breslauer Bischofs zum Landesherrn gelegt, der 1333 mit dem Erwerb der vollen Landeshoheit erfolgte.

    1274 nahm T. am Konzil von Lyon teil. 1279 und 1290 hielt er Diözesansynoden ab und ließ 1288–90 das erste Verzeichnis der bischöflichen Besitzungen, das „Antiquum Registrum“, anlegen. Mit seiner intransigenten Haltung im Kirchenstreit entzweite er die Geistlichkeit, sogar das Domkapitel, und blieb dennoch ohne Erfolg. Erst der Sinneswandel seines Widersachers ließ ihn das Werk seines Onkels vollenden, mit dem er eine Doppelgruft teilt.

  • Literatur

    L ADB 38;
    W. Schulte, Das Ende d. Kirchenstreites zw. d. Breslauer Bf. T. II. u. d. Hzg. Heinrich IV., in: Zs. d. Ver. f. Gesch. u. Altertum Schlesiens 39, 1905, S. 199–225;
    F. v. Heydebrand u. der Lasa, Die Herkunft d. Breslauer Bischöfe Thomas I. u. T. II., in: Zs. d. Ver. f. Gesch. Schlesiens 51, 1917, S. 134–63;
    J. Pfitzner, Besiedlungs-, Vfg.- u. Verw.gesch. d. Breslauer Bm.landes, 1. T., 1926, S. 84–93 u. 119–66;
    F. X. Seppelt, Gesch. d. Bm. Breslau, 1929, S. 28–31;
    T. Silnicki, Dzieje i ustrój kościoła katolickiego na Śląsku do końca w. XIV (Gesch. u. Struktur d. kath. Kirche in Schlesien bis z. Ende d. 14. Jh.), 1953, S. 175–92;
    J. Sawicki, Synody diecezji wrocławskiej i ich statuty (Synoden d. Breslauer Diözese u. ihre Statuten), 1963, S. 53–60 u. 330–36;
    W. Kuhn, Hzg.- u. Adelssiedlung im Neisser Bm. land, in: Schlesien 20, 1975, S. 147–56;
    W. Irgang, Zur Kirchenpol. d. schles. Piasten im 13. Jh., in: Zs. f. Ostforsch. 27, 1978, S. 221–40;
    W. Marschall, Gesch. d. Bm. Breslau, 1980, S. 28–31;
    L. Petry u. a. (Hg.), Gesch. Schlesiens, Bd. 1, ⁵1988, S. 118–38;
    R. Z̀erelik, Kancelaria biskupów wrocławskich do 1301 roku (Die Kanzlei d. Breslauer Bischöfe bis z. J. 1301), 1991, S. 201–67;
    U. Schmilewski, Der schles. Adel bis z. Ende d. 13. Jh., 2001, S. 128 f. u. 200–02;
    J. Mandziuk, Historia kościoła katolickiego na Śląsku (Gesch. d. kath. Kirche in Schlesien), Bd. 1/1, 2003, ²2010, S. 191–312, bes. S. 242–51;
    T. Jurek, Heinrich IV., Hzg. v. Breslau, in: Schles. Lb. 11, 2012, S. 39–53;
    LexMA;
    LThK²;
    Gatz I;
    BBKL 27; Enc. Wrocławska, 2001.

  • Autor/in

    Ulrich Schmilewski
  • Zitierweise

    Schmilewski, Ulrich, "Thomas II." in: Neue Deutsche Biographie 26 (2016), S. 177-178 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138621659.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Thomas II., Bischof von Breslau 1270—1292. Nach dem Tode Thomas' I. 1268 erlangte der jüngste der herzoglichen Gebrüder in Schlesien, Wladislaw, Erzbischof von Salzburg, zwar nicht die bischöfliche Würde in Breslau, wol aber den Genuß der Einkünfte des dortigen Bisthums durch den Papst und erst nach Wladislaw's Tode (24. April 1270) konnte das Breslauer Capitel wieder zur Wahl eines Bischofs schreiten, die dann auf den Schwestersohn Thomas' I., den damaligen Domcustos Thomas fiel, der uns bereits im September dieses Jahres als Bischof urkundlich begegnet. Mit großer Heftigkeit erneuern sich nun die Streitigkeiten zwischen geistlicher und weltlicher Macht; dem klugen und energischen Herzoge Heinrich IV. (1266—1290) stellt sich in der Person Thomas' II. ein nicht minder energischer Charakter gegenüber, dessen leidenschaftliche Gemüthsart schon daraus zu erkennen ist, daß die Bürger von Neiße, der Hauptstadt des Kirchenlandes, eine hohe Geldbuße zahlen mußten, weil sie ihren geistlichen Landesherrn einen Wüthenden (furiosum) gescholten hatten. Als 1274 der Papst die Kirchenfürsten zu einem Concil nach Lyon berief und Bischof Th. für den Zweck dieser Reise seine Geistlichkeit besteuerte, verbot Herzog Heinrich diese Belastung. Wohl ward 1276 wiederum ein Vergleich geschlossen,|aber bald brach der Streit von neuem los, und zu den alten Gegensätzen der Zehnterhebung (vgl. die Biographie Thomas' I.) trat ein neuer Differenzpunkt, insofern der Herzog Anspruch erhob auf 65 neuangelegte Dörfer, die der Bischof dem Neiße’schen Kirchenlande zurechnete, während der Herzog sie für sich reclamirte als angelegt auf dem früher der Bebauung entzogenen, zur Fortification bestimmten Gebiete des Grenzhags, der preseca. Der Schiedsspruch, den 1282 der päpstliche Legat Philipp, Bischof von Fermo, zwischen den Streitenden fällte, erschien dem Herzoge parteilich und unannehmbar, und heftiger als je entbrannte der Kampf. Der Herzog appellirte an den Erzbischof von Gnesen und den Papst, während der Bischof mit Bann und Interdict vorging. Aber der Letztere fand nicht einmal bei seiner Geistlichkeit bereitwillige Unterstützung; selbst verschiedene Mitglieder des Breslauer Domcapitels weigerten sich den Herzog als gebannt anzusehen, so lange über dessen Appellationen nicht entschieden sei, und sowol in Gnesen wie in Rom, wo beide Parteien durch Geldgeschenke fleißig nachhalfen, ging es mit den entscheidenden Sprüchen langsam vorwärts. Inzwischen blieben in Breslau und auch anderwärts die Bannstrahlen wirkungslos, und es fehlte nicht an Priestern, die dem Interdict zum Trotze den Gottesdienst abhielten; der Bischof sah sich bald genöthigt, das Kirchenland zu meiden und bei dem Herzoge Premyslaw in Ratibor eine Zuflucht zu suchen. Der Stand seiner Angelegenheiten verbesserte sich nur dadurch in etwas, daß der Streit sich in gewisser Weise auf nationales Gebiet hinüberspielte. Unter den im XIII. Jahrhundert auch in Schlesien vielfach verbreiteten Minoriten, welche im Gegensatze zu den Dominicanern auf des Herzogs Seite getreten waren, machte sich das Deutschthum so geltend, daß von den zwölf schlesischen Minoritenconventen zwei Drittel, acht, von der polnischen zur sächsischen Ordensprovinz übertraten. Diese antislavische Demonstration brachte es dann im Verein mit den alten Beschwerden der Geistlichkeit über die Deutschen wegen der Zehntzahlungen und des Peterspfennigs dahin, daß auf einer Synode zu Lenczyc 1285 die Bischöfe des Gnesener Erzbisthums zugleich gegen den Herzog und gegen das Deutschthum heftige Beschlüsse faßten und 1286 auch Papst Honorius IV. die Bannsentenzen gegen Heinrich IV. bestätigte. Freilich fehlte zu einer Execution gegen den mächtigen Fürsten der weltliche Arm, und der Erzbischof von Gnesen begünstigte selbst Vermittlungsversuche, um die sich die schlesischen Vettern Heinrich's IV. eifrig bemühten, und denen auch dieser Letztere sich geneigt zeigte, die aber an der unbeugsamen Hartnäckigkeit des Bischofs immer aufs neue scheiterten. Hierauf beschloß Heinrich IV., seinen Gegner ganz aus Schlesien zu vertreiben und belagerte im Anfange des Jahres 1288 Ratibor, die letzte Zufluchtsstätte des Bischofs. Dieser sah bald keinen andern Ausweg als in feierlichem Zuge zu dem siegreichen Gegner zu pilgern und in dessen Lager den Frieden zu suchen. Ehrfurchtsvoller Begrüßung durch den Herzog folgte eine Aussöhnung, für welche Bedingungen zu stellen der Bischof allerdings nicht mehr in der Lage war. Während aus Anlaß dieser Versöhnung Herzog Heinrich 1289 auf der Breslauer Dominsel das stattliche Collegiatstift zum h. Kreuze gründete, legte Bischof Th. in Ratibor den Grundstein zu einem bescheidener fundirten Collegiatstifte, das er bezeichnend genug dem tapferen Kirchenstreiter, dem h. Thomas, Erzbischof von Canterbury, weihte. Den Bischof konnten alle ihm erwiesenen Ehrenbezeugungen nicht darüber täuschen, daß er in dem Kampfe unterlegen war, doch die Niederlage sollte bald wettgemacht werden.

    Wol war dem siegreichen Herzog noch der Triumph vergönnt, auf den Ruf der mächtigen deutschen Partei in Krakau diese alte Hauptstadt des polnischen Reichs sich zu unterwerfen, aber während sein Kriegsheer den letzten entscheidenden Feldzug durchführte, hatte ihn selbst eine tückische Krankheit niedergeworfen,|der er noch im kräftigsten Mannesalter am 23. Juni 1290 unterlag, ohne einen Leibeserben zu hinterlassen. Von seinem Todestage datiren zwei wichtige Urkunden, nämlich ein großer Freiheitsbrief für das Breslauer Bisthum, der die vollständige Exemtion des Kirchenlandes besiegelte, und eine Verfügung über seine Lande, welche die Zerstückelung seines großen Reiches, die Ueberlassung des so schwer erkämpften Krakauer Herzogthums an die Polen und die Enterbung des ihm am nächsten stehenden schlesischen Herzogs Heinrich von Liegnitz, des siegreichen Führers seiner Heere, anordnete. Es liegt nun kein hinreichender Grund vor, um das früh aufgetauchte Gerücht, daß der Herzog Gift erhalten habe, für wahrscheinlich zu halten und der Schleier, der über den Vorgängen liegt, welche sich an diesem Sterbebette abgespielt haben, wird schwerlich jemals gelüftet werden können; auch erregt der uns noch im Original vorliegende Freiheitsbrief für das Bisthum nicht den Verdacht einer Fälschung, und wie nahe auch der Gedanke liegen kann, die Urkunde als erschlichen anzusehn, so würde derselbe doch historischer Begründung entbehren. Es kann eben nur festgestellt werden, daß der in den beiden Urkunden enthaltene Widerruf alles dessen, was der Herzog in seinem Leben erstrebt hatte, den Triumph der kirchlichen Gewalten bedeutete. Daß deren Interesse eine Eindämmung der bis dahin siegreich ostwärts fortschreitenden Germanisation, eine Begünstigung des slavischen Elements erheischte, dies hatte der große Kirchenstreit zwischen Heinrich IV. und Bischof Th. herausgestellt, und darin liegt seine weltgeschichtliche Bedeutung.

    So erlebte Th. II., der sich natürlich beeilte die Anerkennung des neuen großen Freiheitsbriefes seiner Kirche herbeizuführen, noch die vollständige Exemtion des kirchlichen Landgebietes, auf welcher dann nachmals eine landesfürstliche Würde für den Bischof begründet werden konnte. Am 15. März 1292 starb der Bischof.

    • Literatur

      Das chronikalische und urkundliche Material kritisch zusammengestellt in Grünhagen's Regesten zur schles. Geschichte. Cod. dipl. Siles. VII, 2 u. 3. Die Urkunden des Kirchenstreits in Stenzel's Urkunden z. Gesch. d. Bisthums Breslau im M. A. Breslau 1848.

  • Autor/in

    Grünhagen.
  • Zitierweise

    Grünhagen, Colmar, "Thomas II." in: Allgemeine Deutsche Biographie 38 (1894), S. 69-71 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138621659.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA